Verordnung zu Roaming-Gebühren und Netzneutralität

Der EU-Kommission zufolge haben sich Kommission, Parlament und Rat auf „Schlüsselelemente“ des Digitalen Binnenmarkts geeinigt. Mit dieser EU-Verordnung werden Roaming-Gebühren bis 2017 abgeschafft werden. Was zunächst als erfreuliche Nachricht erscheint, stellt sich jedoch bei einem genauern Blick als unvorteilhaft für den Verbraucher dar. De facto wird es durch die Umstellung im Sommer 2016 zu einer Preiserhöhung kommen.
Zudem werden in der neuen Verordnung Regelungen zur Netzneutralität getroffen. Es wird eine Unterscheidung zwischen „Spezialdiensten“ und dem öffentlichen Internet eingeführt. „Überholspur“-Dienstleistungen können diesen Status nur erhalten, wenn dies „notwendig“ ist. Allerdings definiert der jetzige Entwurf das Wort „notwendig“ so weit, dass alles, was nicht als eine „allgemeine Priorisierung“ des Verkehrs definiert wird, im Prinzip von „notwendig“ abgedeckt sein könnte.

In diesem Rahmen erregte ein Tweet von EU-Kommissar Günther Oettinger Aufsehen, in dem er sich ungeschickt zur Frage der Netzneutralität äußert.