„Ars boni et aequi“ – die Kunst des Guten und Gerechten – ist eineklassische Definition des römischen Rechts, die bis heute dasVerständnis von Rechtsprechung prägt. Der „Ars Boni“ Podcast der Universität Wien beleuchtet die rechtlichenDimensionen der digitalen Transformation und aktuellergesellschaftlicher Herausforderungen. Moderator Professor Nikolaus Forgóvom Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht führt durchfundierte Gespräche mit Expertinnen aus verschiedenen Fachbereichen.
Die deutsche Bundesregierung plant ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz, um den Umgang mit Mitarbeiterdaten in der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt zu regeln. Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) haben einen Referentenentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bewerbungsprozess und die digitale Überwachung von Beschäftigten regulieren soll. Das Gesetz soll definieren, welche Daten Arbeitgeber verarbeiten dürfen und wann Videoüberwachung
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Streit zwischen dem Verlagshaus Axel Springer und dem Adblocker-Anbieter Eyeo, der das Werbeblock-Add-on Adblock Plus entwickelt hat, erklärt, auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten zu wollen. Axel Springer,das bereits vor dem Landgericht Hamburg (2022) und dem Oberlandesgericht Hamburg (2023) gescheitert war, versucht in einer Revision vor dem BGH, seine Ziele durchzusetzen. Axel Springer argumentiert,
Das Bundeskabinett hat strengere Sicherheitsvorgaben zum Schutzkritischer Infrastrukturen und wichtiger Unternehmen vor Cyberangriffenbeschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird die europäische NIS-2-Richtliniein deutsches Recht umgesetzt, was etwa 29.500 Firmen betrifft. Besonderswichtige Einrichtungen umfassen Unternehmen aus den Sektoren Energie,Transport, Trinkwasser, Abwasser und Telekommunikation. Die Betreiber dieser Infrastrukturen müssen künftig umfassendeSicherheitsmaßnahmen einführen, einschließlich Risikoanalysekonzepten,Backup-Management und Verschlüsselung. Bei Cybersicherheitsvorfällenwird ein dreistufiges Meldesystem eingeführt, das schnelle unddetaillierte
Als erstes Bundesland in Deutschland setzt BW nun die KI Software F13ein. Dieses Tool soll die Verwaltung entlasten und reagiert auf den Hypeum ChatGPT & Co. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU)sagte, mit F13 könnten Dokumente schneller analysiert, Anträgeautomatisch verarbeitet und komplexe Daten effizient ausgewertet werden.Das System wurde vor allem von dem Heidelberger KI-Start-up Aleph Alphaentwickelt. Somit wird es bei der Datenverarbeitung
Der HmbBfDI hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, welches denaktuellen Stand zur Anwendbarkeit der DSGVO auf Large Language Models(LLMs) beleuchtet, technische und rechtliche Einblicke bietet und dreizentrale Thesen formuliert. Thesen des HmbBfDI zum Personenbezug von LLM: 1. Die bloße Speicherung eines LLM stellt keine Verarbeitungpersonenbezogener Daten gemäß DSGVO dar, da keine personenbezogenenDaten gespeichert werden. Wenn jedoch ein KI-System auf Basis eines LLMpersonenbezogene Daten verarbeitet, sind
Ein Großteil der deutschen Unternehmen zögert beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) aus Sorge, gegen Datenschutz zu verstoßen. Das hat eine Umfrage des deutschen Digitalverbandes „Bitkom“ ergeben. Demnach sehen 70% aller deutschen Unternehmen und 80% der Betriebe, die KI bereits nutzen, mögliche Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. 62% meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinbaren lassen. Damit Deutschland bei Künstlicher Intelligenz nicht ins Hintertreffen gerät, brauche es mehr
Im Saarland gilt das neue Schulwesendatenschutzgesetz. Laut Bildungsministerin Streichert-Clivot soll mit dem Schulwesendatenschutzgesetzeine sichere und innovative Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden – das Gesetz setze einen neuen Standard für die digitale Bildung und den Datenschutz im Schulwesen. Das neue Schulwesendatenschutzgesetzsoll im Umgang mit Daten für Klarheit sorgen, die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulträgern und außerschulischen Partnern fördern und so die Bildungsinfrastruktur verbessern. Das Gesetz
Bayerns Polizei möchte zukünftig mit der Analysesoftware VeRa(Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) desUnternehmens Palantir arbeiten. Darüber wurde nun im bayerischen Landtagim Zuge einer Neuregelung des bayerischen Polizei- und Aufgabengesetzesabgestimmt. Die umstrittene Software ermöglicht den gleichzeitigen,gesammelten Zugriff auf bereits von der bayerischen Polizei erhobeneDaten. Diese werden aus verschiedenen Quellen und Formatenzusammengeführt und können anschließend in Form von Graphen, Tabellenoder Karten ausgewartete werden. Laut des bayerischenLandeskriminalamtes soll die Software nur zum Einsatz kommen, wenn