Aktuelle Gerichtsentscheidungen verdeutlichen die Risiken beim unkritischen Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis. So bemängelten u.a. bereits der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH, 14 Os 95/25i, 7.10.2025) sowie das Amtsgericht Köln (312 F 130/25, 2.7.2025) die Verwendung von KI-generierten Schriftsätzen, die zahlreiche Fehlzitate und nicht existierende Fundstellen enthielten. Gleichzeitig betont der Deutsche Anwaltverein (DAV) in seiner Stellungnahme Nr. 32/2025 die
